Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen zur Direktdemokratie und der DPÖ zusammengefasst. Wir erhalten regelmäßig Feedback oder Anfragen von Interessierten oder unseren Mitgliedern und freuen uns sehr über das große Interesse. Wir erweitern diesen Bereich regelmäßig, sollten Sie dennoch keine passende Antwort auf Ihre konkrete Frage finden, kontaktieren Sie uns einfach direkt über unser Kontaktformular.
Wir wollen Lösungen für die Gesamtbevölkerung. Die Vorteile einer direkten Demokratie kommen am Besten zur Geltung, wenn sich eine breite Gemeinschaft aus Mitgliedern sämtlicher Bevölkerungsschichten mit landesweiten und allgemeinen Richtungsentscheiden befasst. Beispielsweise kann aber natürlich auch mittels direktdemokratischer Verfahren (z.B. verbindliche Bürgerbefragung) über die Anschaffung einer neuen Rutsche für den Kinderspielplatz in einem kleinen Dorf abgestimmt werden. Hierzu benötigt es jedoch in der Regel eine repräsentative Grundgesamtheit.
Teilnahme- und stimmberechtigt sind ausschließlich ordentliche Mitglieder.
Förder- und Sponsorenmitglieder sind nicht stimmberechtigt, werden aber über die Ergebnisse informiert.
Der gesamte Vorstand ist von Mitgliederabstimmungen ausgenommen und erfüllt hierzu lediglich seine Aufgaben als Aufsichtsorgan.
Grundsätzlich entsteht bei jeglicher Art von Wahlen ein Konflikt zwischen der Nachvollziehbarkeit von Wahlabläufen, der Glaubwürdigkeit von Wahlergebnissen und der Wahrung der persönlichen Wahlrechte (wie z.B. das Wahlgeheimnis). Wir haben uns daher entschlossen, einerseits die bestmögliche interne Kontrolle und Transparenz sicherzustellen, aber gleichzeitig den Schutz der Wähler zu gewährleisten und sämtliche Abstimmungen somit geheim im Sinne der Nichtveröffentlichung von einzelnen Stimmabgaben durchzuführen. Endergebnisse werden aber selbstverständlich allen Mitgliedern mitgeteilt.
Wir sind bestrebt, sämtliche internen Abstimmungen voll elektronisch abzuwickeln. Als junge und moderne Partei haben wir die Möglichkeit, technische Lösungen unkompliziert und unbürokratisch einzusetzen. Selbstverständlich steht dabei die Sicherheit unserer Mitglieder und der Datenschutz immer an oberster Stelle und wir prüfen und testen neue Systeme oder Anbieter nach strengen Kriterien (siehe Kapitel Gesetzgebung), bevor wir diese einsetzen.
Obwohl digitale Abstimmungen bzw. Wahlen (E-Voting) zunehmend mehr Akzeptanz im europäischen Raum durch die Bevölkerung erhalten, stoßen sie an ihre Grenzen, wenn Systeme oder Abläufe entweder für den Einzelnen oder die Öffentlichkeit nicht verifizierbar und somit nicht nachvollziehbar sind. Die allgemeine oder individuelle Verifizierbarkeit (insbesondere von digitalen Wahlergebnissen) steht jedoch im Gegensatz zum Wahlgeheimnis und somit auch dem Schutz der freien Demokratie. Obwohl bereits intensive Bestrebungen seitens Behörden, Institutionen und Gesetzgebern existieren, hat sich bis dato (Stand 2023) noch kein allgemein gültiger Standard für digitale Wahlen durchgesetzt (siehe Kapitel Gesetzgebung). Die DPÖ ist sich jedoch ihrer Verantwortung bewusst und evaluiert kontinuierlich technische Weiterentwicklungen, um ihren Mitgliedern ein Höchstmaß an Sicherheit bei gleichbleibender Verifizierbarkeit der Wahlergebnisse zu gewährleisten.
Die Daten der abstimmenden Mitglieder werden streng von den jeweils abgegebenen Stimmen getrennt. Hierzu werden Stimmabgaben kodiert und verschlüsselt übermittelt, wobei sowohl während als auch nach der Wahl kein Bezug zwischen dem Wähler und seiner abgegebenen Stimme hergestellt werden kann. Weder ein System-Administrator noch ein Mitglied der Parteiorganisation kann somit eine abgegebene und gültige Stimme dem jeweiligen Mitglied zuordnen – dies ist technisch ausgeschlossen. Sämtliche Server- und Protokolldaten in Bezug auf Abstimmungen, werden zudem nach 7 Tagen gelöscht. Zu internen Protokollzwecken wird lediglich erhoben, ob ein Mitglied tatsächlich an der jeweiligen Wahl teilgenommen und abgestimmt hat.
Nein. Aufgrund der Verschlüsselung und Anonymisierung einer Stimmabgabe bereits vor Übermittlung vom Wähler an den Wahlserver, können bereits abgegebene Stimmen nicht mehr gelöscht oder zurückgezogen werden. Aus diesem Grund wird der Wähler durch einen zweistufigen Bestätigungsprozess geführt, bevor seine Stimme endgültig übermittelt wird.
Bei analogen Wahlen gibt der Wähler seinen Stimmzettel direkt in eine Wahlurne ab. Die korrekte Auszählung obliegt dann der Wahlbehörde. Um die korrekte und unverfälschte Abgabe einer Stimme innerhalb der elektronischen Abstimmung zu verifizieren, erhält jeder Wähler eine elektronische Systembestätigung.
Jedes ordentliche Mitglied erhält pro Abstimmung eine gesonderte Einladung. Unser Protokollserver registriert, wenn sich das jeweilige Mitglied zur Wahl anmeldet und vermerkt dies im zentralen Wahlverzeichnis. Sobald das Mitglied seine Stimme verschlüsselt abgegeben hat, ist der Abstimmungsbereich für diese spezifische Wahl nicht mehr aktiv und eine doppelte Stimmabgabe somit technisch ausgeschlossen.
Rein technisch wäre es möglich, verschiedenen Wählern oder Wahlgruppen unterschiedlich gestaltete Eingabemasken bzw. digitale Wahlformulare zuzuweisen, um dadurch das Wählerverhalten zu manipulieren. Dies kann nur durch die gegenseitige Kontrolle zwischen den teilnehmenden Wählern aufgedeckt werden. Der Parteivorstand hat als Aufsichtsorgan jedenfalls sicherzustellen, dass gleiche Bedingungen für alle Wahlteilnehmer vorherrschen. Dies inkludiert ebenso Bemühungen, den gesamten Ablauf von elektronischen Abstimmungen barrierefrei zu gestalten.
Persönliche Daten werden ausschließlich für die Verwaltung der Mitgliederkonten sowie für die Parteikommunikation verwendet.
Um an einer Abstimmung aktiv teilnehmen zu können, bedarf es zusätzlich einer Registrierung durch das Mitglied mittels 2-Faktoren Authentifizierung.
Sämtliche Daten, die während einer Abstimmung übermittelt werden, sind durchwegs verschlüsselt und anonymisiert.
Um elektronische Abstimmungen über das Internet abzuhalten, haben wir einen etablierten und professionellen Anbieter von E-voting Plattformen gewählt, dessen Server ausschließlich in Europa stationiert sind.
Persönliche Daten werden bei der Registrierung und jeder Wahlteilnahme verschlüsselt übermittelt.
Somit werden Daten an folgenden Schnittstellen erhoben und ausgewertet:
Alle teilnehmenden Wähler erhalten zu Beginn einer Abstimmung die gleichen Informationen. Sämtliche Daten zu Wahlergebnissen, sind über Serverprotokolle nachvollziehbar. Dies inkludiert die Nachvollziehbarkeit von nicht geplanten Abweichungen oder Änderungen dieser Daten. Es ist technisch sichergestellt, dass Wählende vor Ende der gesamten Wahl keinen Zugriff auf Teilergebnisse erhalten, wodurch ein Beeinflussen der restlichen Wähler ausgeschlossen wird. Getrennte Administrator- und Userkonten stellen zusätzlich sicher, dass bei Virusattacken oder ähnlichen Angriffen auf das System, kein Übergriff durch einzelne Benutzerkonten auf die gesamte Wahlplattform erfolgen kann.
Gemäß den Empfehlungen des Europarates (siehe Kapitel Gesetzgebung) soll es dem Wählenden weder freiwillig noch unter Zwang möglich sein, einem Dritten seine Wahlentscheidung nachzuweisen. Darüberhinaus soll das elektronische Wahlsystem sicherstellen, dass die Abgabe der Stimme ohne Zwang oder Beeinflussung stattfindet. Hier stoßen aktuelle Systeme noch an ihre Grenzen, allerdings gibt es diese Risiken auch bei analogen Wahlen, was jedoch allgemein nicht hinterfragt wird, da man sich an bestehende Abläufe gewohnt hat.
Wir sind uns unserer Verantwortung zum Schutz unserer Mitglieder bewuss. Daher planen und überwachen wir sämtliche Abläufe von elektronischen Wahlen oder Abstimmungen äußerst sorgfältig. Unsere Mitglieder können für mehr Sicherheit sorgen, in dem sie bei ihren Endgeräten (PC, Tablet, Handy) und ihrer privaten IT-Infrastruktur (W-Lan, Router, Internetprovider) stets alle Sicherheitsupdates durchführen, keine Passwörter weitergeben und alle Betriebssysteme auf dem neuesten Stand halten.
Für verschiedene Arten von Wahlen (z.B. Aufsichtsratswahlen) gibt es unterschiedliche gesetzliche Anforderungen. Diese sind teils mehr oder weniger streng geregelt. Darüberhinaus gibt es eine Vielzahl an Wahlen (z.B. die Wahl eines Vereinsvorstands oder des Elternbeirats, sowie für alle möglichen Arten von Abstimmungen), für die keinerlei gesetzliche Vorgaben existieren und somit die parteiinternen Regelungen gelten.
Der Europarat hat diesbezüglich im Jahr 2017 Empfehlungen formuliert, welche auch innerhalb der DPÖ als Grundlage zur Umsetzung von elektronischen Abstimmungen genutzt werden.
Referenzen:
Österreichisches Bundesministerium für Inneres
https://www.bmi.gv.at/412/start.aspx#pk_07
Recommendation of the Committee of Ministers to member States on standards for e-voting (Adopted by the Committee of Ministers on 14 June 2017 at the 1289th meeting of the Ministers‘ Deputies)
https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectId=0900001680726f6f