Direktdemokratische Partei Österreichs

DPÖ Parteistatut

1. Grundsätze

1.1 Definition der Partei

Die „Direktdemokratische Partei Österreichs (DPÖ) – Wir entscheiden gemeinsam!“ bekennt sich als direktdemokratische Bewegung sowohl zur Republik Österreich und dem damit verbundenen Rechtsstaat als auch zu den Werten der Europäischen Union. Die DPÖ orientiert sich somit im Rahmen ihrer Bestrebungen und Initiativen an der österreichischen Bundesverfassung sowie der für ihren Wirkungsbereich geltenden Rechtsordnung und den allgemein geltenden Menschenrechtskonventionen.

 

Gleichwohl sieht die DPÖ ihre Bestimmung in der Herbeiführung eines langfristigen Wandels der politischen Landschaft bzw. der gegenwärtigen politischen Strukturen, hin zu einer mehrheitlich direktdemokratisch legitimierten Vertretung und Umsetzung der Interessen des österreichischen Volkes. Das direktdemokratische Verständnis der DPÖ beruht zudem auf dem Grundsatz, dass sich thematische Auseinandersetzungen, Initiativen, Diskussionen und Abstimmungen rein auf ihren sachlichen Inhalt beziehen und das Allgemeinwohl in den Vordergrund stellen sollen. Dieses Allgemeinwohl definiert sich aus dem jeweils anlassbezogenen klar formulierten und mehrheitlich gefassten Willen der involvierten Gesamtbevölkerung, im Rahmen von direkten Wähler- bzw. Volksabstimmungen.

 

Im Grundgedanken geleitet durch das Volk, befürwortet und unterstützt die DPÖ im Rahmen ihrer politischen Aktivität folgende Geisteshaltungen und Handlungsweisen ausdrücklich:

  • Kollektiv – die volle und bewusste Entfaltung der kollektiven Intelligenz des Volkes
  • Direkt – das Volk trägt die Verantwortung, somit soll auch das Volk entscheiden
  • Sozial – gleiche Chancen, Rechte und Pflichten innerhalb der Bevölkerung
  • Solidarisch – gute Ideen müssen unterstützt werden, unabhängig von deren Ursprung
  • Liberal – die Gleichstellung und volle Akzeptanz jeglicher individuellen Eigenschaften von natürlichen Personen (wie Herkunft, ethnische Abstammung, Geschlecht, politische Gesinnung, sexuelle Neigung, Religionszugehörigkeit, etc.)

1.2 Rechtsform

Die „Direktdemokratische Partei Österreichs (DPÖ) – Wir entscheiden gemeinsam!“ ist eine Partei gemäß Parteiengesetz 2012 (BGBl. I Nr. 56/2012) und somit auch im offiziellen Parteienverzeichnis des Bundesministerium für Inneres eingetragen.

1.3 Zweck der Partei

Die DPÖ dient der österreichischen Bevölkerung als Instrument zur direkten politischen Beteiligung auf sämtlichen politischen Ebenen.  

Ziel der Partei ist es, der gesamten Bevölkerung einen offenen Zugang zu politischen Entscheidungen zu ermöglichen. Jede interessierte Person soll mittels moderner direktdemokratischer Methoden in die Lage versetzt werden, sich an der politischen Gestaltung des Staates direkt beteiligen zu können. Im Gegensatz zu herkömmlich organisierten und strukturierten Parteien, werden parteipolitische Richtungsentscheidungen innerhalb der DPÖ ausnahmslos und ausschließlich durch die Mehrheit der Mitglieder gefasst – woraus sich auch das Motto der Partei „Wir entscheiden gemeinsam!“ ableitet. Den zentralen Steuermechanismus bildet in diesem Zusammenhang das Parteiprogramm, welches ebenso mittels regelmäßiger direkter Mitgliederbefragung zur mehrheitlichen Beschlussfassung gelangt.

Somit legitimiert sich die DPÖ als direktes Steuerinstrument der Bevölkerung und als wahre Alternative zu herkömmlichen Parteisystemen, da sie als direktdemokratische Plattform entscheidende Vorteile bietet:

  • Sachlichkeit und Volksdienerschaft stehen im Vordergrund, anstelle von strategisch motivierten und zwischen- oder innerparteilichen Konflikten.
  • Verfügbare Mittel dienen vorrangig dem eigentlichen Parteizweck und werden nicht zur reinen Selbsterhaltung der jeweiligen Parteistrukturen oder etwaigen parteinahen Organisationen verschwendet.
  • Da es vor der Wählerschaft keine Parteilinie oder -ideologie zu verteidigen gibt, werden wichtige Veränderungen zum Wohle des Volkes nicht durch taktische Parteipolitik verzögert oder gar verhindert.
  • Entscheidungen im Sinne des Volkes werden beschleunigt, da es keine weiteren Gremien benötigt und somit letztendlich auch die Belastungen der Steuerzahler minimiert werden.

2. Mitgliedschaft

Interessenten können die Zielsetzungen der DPÖ aktiv als ordentliches Mitglied, sowie passiv in Form einer Förder- oder Sponsorenmitgliedschaft unterstützen:

Ordentliches Parteimitglied

  • Aktive Mitgestaltung
  • Beteiligung an Beschlussfassungen
  • Direktes Stimmrecht bei Abstimmungen

Fördermitglied

  • Passive Unterstützung (finanziell / organisatorisch)
  • Keine direkte Beteiligung
  • Kein Stimmrecht bei Abstimmungen

Sponsorenmitglied

Wie Fördermitglied, jedoch zusätzlich

  • DPÖ-Willkommenspaket
  • Präsentation auf der Webseite und in den Medien (auf Wunsch)
  • Einladung zu öffentlichen Diskussionen
  • Möglichkeit als Ideengeber mitzuwirken

2.1 Voraussetzungen

Ungeachtet der Art der Mitgliedschaft, wird von jedem Mitglied vorausgesetzt, sich zu diesem Statut in der gültigen Fassung und insbesondere den darin enthaltenen Grundsätzen der Partei zu bekennen und seine Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft zu erfüllen.

Dies vorausgesetzt, kann sich jeder österreichische Staatsbürger und jede natürliche Person mit inländischem Hauptwohnsitz und ab Vollendung des 16. Lebensjahres sowie juristische Personen mit Sitz in Österreich, bewerben.

Sollte ein Bewerber bereits Mitglied einer anderen Partei sein, so stellt dies KEIN Hindernis für dessen Bewerbung dar, solange die Ziele, Inhalte und Statuten anderer Parteimitgliedschaften nicht mit den vorliegenden DPÖ-Statuten in Konflikt stehen.

2.2 Erwerb der Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft muss ein Antrag per Post, E-Mail oder Onlineformular an den Vorstand der DPÖ gestellt werden. Wird dieser Antrag vom Vorstand genehmigt, so ist in weiterer Folge das Einlangen des Mitgliedsbeitrags innerhalb der dafür gesetzten Frist erforderlich.

Der Vorstand kann einen Mitgliedschaftsantrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Besondere Gründe für eine Ablehnung liegen bei offensichtlichen Gegensätzen oder inhaltlichen Konflikten zum Parteiprogram bzw. bei Nichterfüllung der unter Punkt 2.1 genannten Voraussetzungen vor.

2.3 Rechte der Mitglieder

Jedes Parteimitglied hat das Recht:

  • sich in organisatorischen Belangen and den Vorstand zu wenden
  • an sämtlichen, von der Partei organisierten Mitgliederveranstaltungen teilzunehmen
  • auf volle Information, hinsichtlich der Verwendung von Mitteln aus dem Förder- oder Sponsorenbudget

Jedes ordentliche Mitglied hat zusätzlich das Recht:

  • an internen Wahlen teilzunehmen
  • sich um die aktive Mitarbeit und/oder eine Parteifunktion zu bewerben
  • sich aktiv bei sämtlichen Entscheidungsfindungen und Abstimmungen einzubringen
  • Vorschläge zur Abstimmung einzubringen und im Rahmen des Mitgliederdialogs zu erläutern

2.4 Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat die Pflicht:

  • das Statut und die darin enthaltenen Grundsätze der „Direktdemokratischen Partei Österreichs (DPÖ) – wir entscheiden gemeinsam!“  anzuerkennen und im Rahmen seiner Mitgliedschaft gewissenhaft und verantwortungsvoll umzusetzen.
  • sich in keiner Weise an Verstößen gegen dieses Statut zu beteiligen.
  • den Mitgliedsbeitrag jeweils fristgerecht zu entrichten.

Zusätzlich hat jedes ordentliche Mitglied die Pflicht:

  • sich aktiv an der direktdemokratischen Entscheidungsfindung zu beteiligen.

Dies kann auch durch die jeweilige Abgabe einer neutralen Stimme innerhalb einer Abstimmung erfolgen, wobei seitens der Partei dennoch eine klare Positionierung gegenüber den jeweiligen Themen zur Abstimmung gewünscht ist.

2.5 Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus für ein volles Kalenderjahr zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird jährlich vom Vorstand neu bewertet und beschlossen. Sämtliche Mitgliedsbeiträge werden jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres fällig, unabhängig vom Zeitpunkt des Parteibeitritts. Um eine Benachteiligung für jene Neumitglieder zu vermeiden, die erst in der zweiten Hälfte eines Jahres beitreten, ist in diesen Fällen einmalig nur der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten. 

Einflussfaktoren zur Ermittlung der Höhe des Mitgliedsbeitrags sind u.a. Inflation, Organisations- und Werbekosten, allfällige Parteigehälter, besondere Aufwendungen (z.B. im Rahmen von geplanten oder außerordentlichen Veranstaltungen), Gesamtanzahl der Parteimitglieder oder strukturelle Veränderungen. Der Vorstand hat bei der Neubemessung der Mitgliedsbeiträge stets die Ausgewogenheit zwischen notwendiger Parteifinanzierung und Zumutbarkeit der Beitragshöhe anzustreben.

Um die notwendige Nachvollziehbarkeit und Einhaltung der erforderlichen Kommunikationsprozesse (gem. österr. Parteiengesetz) zu gewährleisten, wird die Verrechnung von Mitgliedsbeiträgen ausschließlich über ein eigens für diesen Zweck eingerichtetes Parteikonto abgewickelt. Weder offizielle Vertreter der Partei noch Angestellte oder Parteimitglieder sind befugt, Mitgliedsbeiträge bar in Empfang zu nehmen oder einen derartigen Empfang zu bestätigen.

2.6 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss (insbesondere aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen oder Pflichten für Mitglieder) oder im Todesfall. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden generell nicht refundiert.

2.7 Austritt

Eine Mitgliedschaft endet automatisch, sobald der jeweils fällige Mitgliedsbeitrag nicht zeitgerecht und auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung nicht entrichtet wird. Eine gesonderte Austrittserklärung ist nur dann an den Vorstand zu richten, wenn ein Mitglied eine unverzügliche schriftliche Bestätigung über das Erlöschen der Mitgliedschaft wünscht.

2.8 Ausschluss

Mitglieder, die ihre Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft vernachlässigen, dem Ansehen der Partei schädigende Handlungen bzw. öffentliche Aussagen tätigen oder in sonst einer Weise gegen das vorliegende Statut verstoßen, werden vom Vorstand mit sofortiger Wirkung aus der Partei ausgeschlossen. Ein Ausschluss bedingt kein Recht auf Refundierung des Mitgliedsbeitrags und führt zu einer Wiederaufnahmesperre auf die Dauer von 5 Jahren.

3.Organisation

Im Gegensatz zu „traditionell“ organisierten Parteien, wird die DPÖ über einen äußerst schlanken Führungsapparat und minimale interne Strukturen betrieben. Der effiziente Einsatz von verfügbaren Mitteln ist eine Selbstverständlichkeit für eine Partei, die ausschließlich durch die direkte Beteiligung ihrer Mitglieder legitimiert ist.

 

Aus diesen Gründen, verfügt die DPÖ über 

  • kein Anreizsystem, um Unterstützer zu akquirieren oder „Gönner“ für sich zu gewinnen.
  • keine organisatorischen Abspaltungen (sogenannte „nahestehende“ Organisationen), um indirekt in staatliche Strukturen einzuwirken.
  • keine strategischen Postenbesetzungspläne, die indirekt auf öffentliche Mandatare einwirken könnten.
  • keine Untergliederung in verschiedene Teilorganisationen (Landesverbände, Ortsvereine, Jugendvereine, etc.), da sich die DPÖ als EINE GEMEINSAME österreichweite Bewegung versteht.

 

Die Organe der Partei sind nachfolgend in aktueller Zusammensetzung und in der Reihenfolge gemäß ihrer Befugnis und Autorität aufgelistet.

3.1 Vorstand

Der Vorstand fungiert als Aufsichtsorgan und bildet die strategische Entscheidungsebene. Ihm obliegt die oberste Entscheidung in sämtlichen Parteiangelegenheiten, insbesondere auch hinsichtlich dieser Statuten. Weiters ist der Vorstand auf Vorschlag des Vorsitzenden für die Bestellung und Abberufung des Bundesgeschäftsführers, die Aufsicht sämtlicher Parteiaktivitäten und Rechtsgeschäfte sowie auch die Aufnahme von Mitgliedern und Festlegung der Mitgliedsbeiträge verantwortlich. Darüber hinaus vertritt der Vorsitzende (und im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) die Partei politisch nach innen und außen.

 

Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, davon drei stimmberechtigt – nämlich dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Finanzreferenten, sowie ohne Stimmrecht dem Bundesgeschäftsführer. Der aktuelle Vorstand wird durch die Gründungsmitglieder gestellt, Nachfolger werden direkt durch Nominierung seitens des Vorstandsvorsitzenden oder seines Stellvertreters bestellt. Beschlussfähigkeit herrscht innerhalb des Vorstands bei direkter oder indirekter Anwesenheit und Einstimmigkeit aller stimmberechtigten Mitglieder.

3.2 Bundesgeschäftsführer

Der Bundesgeschäftsführer bildet in seiner Funktion als Leitungsorgan die operative Entscheidungsebene und ist im Rahmen der ordentlichen Geschäftsführung befugt, die Partei nach innen und außen zu vertreten. Er führt die Geschäfte der Partei und wird bei Bedarf von einem Stab ehrenamtlicher oder angestellter Mitarbeiter unterstützt.

3.3 Mitgliederversammlung

Zur jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung sind alle Parteimitglieder eingeladen. Die Versammlung kann aus organisatorischen Gründen auch rein digital abgehalten werden. Neben allgemeinen Entwicklungen und Berichten, können auf Antrag eines jeden Mitglieds auch besondere parteipolitische oder organisatorische Belange innerhalb der Versammlung vorgebracht und diskutiert werden. Hierzu ist bis spätestens ein Monat vor der Versammlung ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten, der diesen zuvor begutachtet. Im Rahmen der Mitgliederversammlung abgehaltene Abstimmungen oder Beschlüsse sind gültig ab einer Beteiligung von mehr als 50% aller ordentlichen Mitglieder und gelten als angenommen ab einer Zustimmung durch die anwesende 2/3-Mehrheit.

3.4 Finanzreferent (Rechnungsprüfer)

Dem Finanzreferenten obliegt die laufende Kontrolle sämtlicher finanzieller Transaktionen der Partei im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die vorgesehene Verwendung der finanziellen Mittel. Der Bundesgeschäftsführer hat zu diesem Zweck sicherzustellen, dass dem Finanzreferenten jegliche erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung gestellt werden. Der Finanzreferent hat regelmäßig an den Vorstand sowie innerhalb der jährlichen Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung des vorangegangenen Kalender- bzw. Rechnungsjahres zu berichten.

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1 Berichterstattung

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird ein Jahresbericht über die wesentlichen Parteiaktivitäten und allfällige Änderungen des Parteiprogramms oder des Statuts präsentiert. Darüber hinaus werden Protokolle sämtlicher Mitgliederversammlungen erstellt – diese sind auf Mitgliederanfrage einsehbar.

4.2 Finanzen und Haftung

Allfällige Rechenschafts- oder Abschlussberichte werden (gem. österr. Parteiengesetz) und unter Wahrung geltender Datenschutzmaßnahmen und etwaiger Persönlichkeitsrechte, jährlich auf der Webseite der Partei veröffentlicht. Für jegliche Verpflichtungen der Partei wird ausschließlich das Parteivermögen herangezogen.

4.3 Spenden an die Partei

Um die notwendige Nachvollziehbarkeit und Einhaltung der erforderlichen Kommunikationsprozesse (gem. österr. Parteiengesetz) zu gewährleisten, werden Spenden and die DPÖ ausschließlich über ein eigens für diesen Zweck eingerichtetes Parteikonto angenommen. Weder offizielle Vertreter der Partei noch Angestellte oder Parteimitglieder sind befugt, Spenden bar in Empfang zu nehmen oder einen derartigen Empfang zu bestätigen.

4.4 Auflösung der Partei

Die Initiierung zur Abstimmung über die Auflösung der Partei erfolgt ausschließlich durch einstimmigen Beschluss des Vorstands. Dies vorausgesetzt, muss die Auflösung im Rahmen einer Mitgliederversammlung – unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder – von mindestens der Hälfte aller zu diesem Zeitpunkt aktiven Parteimitglieder beschlossen werden.

4.5 Änderungen des Statuts

Änderungen des vorliegenden Status bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Vorstands.

4.6 Beschluss des Statuts

Dieses Statut wurde in der Gründungsversammlung der „Direktdemokratische Partei Österreichs (DPÖ) – Wir entscheiden gemeinsam!“ am 01.06.2023 beschlossen und gilt ab dem darauffolgenden Tag als in Kraft gesetzt.